Ein richtungsweisender Rechtsstreit um die Gebührenpraxis der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist endgültig abgeschlossen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 1 N 79/23) nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Rechtmäßigkeit der Gebührenbemessung und Aufwandserfassung rechtskräftig. Für Konformitätsbewertungsstellen, die im Zuge dieses Musterverfahrens Widerspruch eingelegt hatten, bedeutet das konkreten Handlungsbedarf: Die DAkkS wird die bislang ruhend gestellten Widerspruchsverfahren nun voraussichtlich wieder aufgreifen und abarbeiten.