Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) führt ein neues, harmonisiertes System ein, das flexible Geltungsbereiche auf alle Akkreditierungsnormen ausweitet. Diese vereinfachten Verfahrensweisen reduzieren die Kosten im Akkreditierungsverfahren und stellen einen signifikanten Schritt in Richtung Bürokratieabbau dar. Nach Abschluss weiterer Vorbereitungen veröffentlicht die DAkkS nun ergänzende Hinweise zur Nutzung der sogenannten Flex-Listen sowie zur anlassbezogenen Umstellung bestehender flexibler Geltungsbereiche.
Fortschritt bei der Systemeinführung
Das neue System tritt mit der Ausweitung flexibler Geltungsbereiche auf sämtliche Normen in die nächste Phase ein. Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können dadurch notwendige Änderungen des technischen Umfangs innerhalb ihrer Level-3-Norm eigenverantwortlich vornehmen. Dies senkt den Aufwand für die Erstellung von Akkreditierungsurkunden samt Anlagen für alle Beteiligten spürbar und verringert die Anzahl erforderlicher Erweiterungsanträge.
Trotz erheblicher technischer und regulatorischer Herausforderungen ist die Implementierung in den meisten Akkreditierungsbereichen weitgehend abgeschlossen. Ergänzend zu ihrer Pressemitteilung vom 11. Juni 2026 informiert die DAkkS nun konkret über die praktische Darstellung der Flex-Listen und die Umstellung bestehender Geltungsbereiche.
Vorgaben für Flex-Listen und Akkreditierungssymbol
Ein zentrales Element der Reform ist die strikte Trennung zwischen der Urkundenanlage und der durch die KBS eigenverantwortlich geführten Flex-Liste. Während die Urkundenanlage die festgelegten Tätigkeitsbereiche nebst den jeweiligen Flexibilisierungskategorien ausweist, werden die konkret durchgeführten Prüftätigkeiten ausschließlich in der zugehörigen Flex-Liste dokumentiert und veröffentlicht.
Für die Führung dieser Listen gelten klare Vorgaben: Sie müssen zwingend die Referenz zur jeweiligen Urkundenanlage (beispielsweise D-PL-12345-01-0X) enthalten. Zudem ist die Nutzung des grafischen Akkreditierungssymbols auf der Liste ausschließlich in Verbindung mit dem separat zu beantragenden digitalen Akkreditierungssymbol gestattet. Um den Überblick über aufgenommene Tätigkeiten zu wahren, fordert die DAkkS bei jeder Begutachtung die aktuelle Flex-Liste an, bevorzugt eingereicht als ZIP-Ordner. Hierfür stellt die DAkkS normspezifische Muster sowie in Kürze auch fachbereichsbezogene Vorlagen zur Verfügung.
Anlassbezogene Umstellung und Übergangsregeln
Bestehende Akkreditierungen werden schrittweise und rein anlassbezogen umgestellt, beispielsweise im Rahmen eines regulären Änderungsantrags. Wird eine Urkundenanlage angepasst, werden im selben Zug alle Urkundenanlagen des betreffenden Verfahrens auf das neue Format überführt. Eine anlasslose Umstellung oder ein verbindlicher Stichtag seitens der DAkkS existieren nicht. Während der Übergangsphase gelten alte und neue Darstellungsformen sowie Kategoriebezeichnungen gleichwertig nebeneinander, wodurch bereits erteilte flexible Geltungsbereiche ihre volles Gültigkeit behalten. Ein zusammenfassendes Merkblatt befindet sich in Vorbereitung, während für individuelle Rückfragen die gewohnten Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Strategische Vorteile für Analytik und Laboratorien
Durch flexible Geltungsbereiche können akkreditierte Stellen neue Konformitätsbewertungsleistungen innerhalb des gesteckten Rahmens anbieten, ohne dass vorab eine Einzelbegutachtung durch die DAkkS erforderlich ist. Die Überprüfung dieser Erweiterungen erfolgt erst im Zuge der nächsten regulären Überwachung. Das im Regelwerk verankerte System mit den Kategorien A, B und C schafft erstmals ein einheitliches Vorgehen über alle Normen hinweg, mindert den administrativen Aufwand und erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit der Laboratorien am Markt.