DAkkS erweitert System für flexible Geltungsbereiche auf alle Akkreditierungsnormen

15. Juni 2026

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ermöglicht ab sofort flexible Geltungsbereiche für alle Akkreditierungsaktivitäten geeigneter Konformitätsbewertungsstellen (KBS). Das neue System vereinfacht die Anpassung an technische Entwicklungen und reduziert den bürokratischen Aufwand.

Ziele und Vorteile des flexibilisierten Verfahrens

Die Flexibilisierung erlaubt es KBS, den technischen Umfang in der Urkundenanlage innerhalb der Level-3-Norm eigenverantwortlich zu ändern. Dadurch können Laboratorien direkt auf technische Neuerungen und Marktbedürfnisse reagieren.

Neue Leistungen werden nach einem internen Verfahren ohne vorherige Begutachtung durch die DAkkS angeboten. Die Überprüfung dieser Tätigkeiten erfolgt im Rahmen der nächsten regulären Überwachung. Das System gilt für alle Akkreditierungsaktivitäten ohne gesetzliche Einschränkungen.

Normative Grundlagen und Antragsverfahren

Die Anforderungen basieren auf den Normen DIN EN ISO/IEC 17011 und EA-2/15 M. Die DAkkS regelt die Umsetzung in den entsprechenden Dokumenten wie R-17025-PL oder R-15189. KBS können die Flexibilisierung ab sofort beantragen. Die Erteilung erfolgt nach einer erfolgreichen Begutachtung.

Das Kategoriensystem (A, B, C) und die Listenführung

Das System basiert auf den Kategorien A, B und C. Diese beschreiben die zulässigen Freiheitsgrade für Änderungen. Das Modell wird nun einheitlich für alle Aktivitäten etabliert, etwa in der Kalibrierung oder bei Managementsystemen.
Die flexiblen Bereiche werden in den Urkundenanlagen ausgewiesen. Die konkreten Tätigkeiten führt die KBS eigenverantwortlich in einer aktuellen Liste. Diese von der KBS geführte Liste ist den Einträgen in den DAkkS-Urkundenanlagen rechtlich gleichwertig.

Einführung und Übergangsregelungen

Für Erst- und Erweiterungsanträge gelten ab sofort ausschließlich die Kategorien A, B und C. Die Beantragung ist freiwillig. Bestehende flexible Geltungsbereiche werden schrittweise bei der nächsten Überwachung umgestellt.

In der Übergangsphase gelten alte und neue Bezeichnungen gleichwertig nebeneinander. Die DAkkS fragt den aktuellen Stand der Liste bei jeder anstehenden Begutachtung ab. Hierfür stellt die Behörde standardisierte Musterlisten zur Verfügung.

Quelle

Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (06/2025)

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