Neue Durchführungsverordnung: Regelungen für amtliche Kontrollen zur Pestizidanalytik

21. April 2026

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 harmonisiert und modernisiert die Verfahren zur Kontrolle von Pestizidrückständen in der gesamten Europäischen Union. Ihr wesentlicher Kern ist die Ablösung der veralteten Richtlinie 2002/63/EG durch eine unmittelbar geltende Verordnung, die sicherstellt, dass Probenahmeverfahren und Analysemethoden in allen Mitgliedstaaten einheitlich nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt werden.

Kerninhalte und wesentliche Neuerungen:

  • Vereinheitlichung der Probenahme:
    Die Verordnung legt detaillierte Verfahren fest, wie amtliche Proben bei Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen sowie tierischen Ursprungs zu entnehmen sind. Ziel ist es, dass die Proben repräsentativ für die gesamte Charge sind, um die Sicherheit der Verbraucher flächendeckend zu gewährleisten.
  • Aktualisierte Analysemethoden:
    Es werden Anforderungen an die Validierung und Qualitätssicherung der Labormethoden definiert. Dabei rücken moderne Multimethoden in den Fokus, die hunderte Wirkstoffe gleichzeitig mit hoher Präzision erfassen können.
  • Vorgaben zur Ergebnisauswertung:
    Ein entscheidender Punkt ist die verbindliche Regelung zur Berücksichtigung der Messunsicherheit. Die Verordnung konkretisiert, wie Labore ihre Ergebnisse interpretieren müssen, bevor ein Verstoß gegen die Rückstandshöchstgehalte (MRLs) rechtlich festgestellt wird (in der Regel unter Abzug einer Standard-Messunsicherheit von 50 %).
  • Erweiterter Geltungsbereich:
    Im Gegensatz zur alten Richtlinie deckt die neue Verordnung sowohl Lebensmittel als auch Futtermittel ab und integriert spezifische Anforderungen für tierische Produkte (wie Fleisch, Eier oder Milch), um den „Farm-to-Fork“-Ansatz konsequent umzusetzen.
  • Bürokratieabbau durch digitale Dokumentation:
    Die Verordnung fördert die Nutzung digitaler Protokolle bei der Probenahme, was die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Handelskette verbessert und die Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten beschleunigt.

Zusammenfassend sorgt die Verordnung dafür, dass die amtliche Überwachung von Pestiziden in der EU effizienter, transparenter und rechtssicherer wird, indem sie veraltete nationale Spielräume schließt und technische Standards für das Jahr 2026 definiert.

Quelle

Europäische Komission (04/2026)

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