Nächster Meilenstein im PFAS-Beschränkungsverfahren erreicht

5. September 2025

Die Überarbeitung des Hintergrunddokuments zur geplanten Beschränkung von PFAS ist nun abgeschlossen. Ein wichtiger Meilenstein im europäischen PFAS-Beschränkungsverfahren ist erreicht: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das Dokument veröffentlicht, nachdem die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden über 5600 Kommentare ausgewertet und relevante Informationen integriert haben.

Im Januar 2023 hatten diese fünf Länder, die als „Dossiereinreicher“ bezeichnet werden, einen umfassenden Anhang-XV-Bericht vorgelegt. Er betrifft mehr als 10.000 Stoffe der Gruppe Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in der Umwelt sehr langlebig und in vielen Produkten des täglichen Lebens weit verbreitet sind. Nach einer sechsmonatigen öffentlichen Konsultation, die im September 2023 endete, wurde der Bericht schrittweise aktualisiert, um die gesammelten Informationen zu berücksichtigen. In dieser Phase des Verfahrens wird er als Hintergrunddokument bezeichnet.

Hintergrunddokument an ECHA übermittelt

Am 24. Juni 2025 übermittelten die Dossiereinreicher die endgültige Fassung des Hintergrunddokuments an die ECHA. Damit ist ihre Arbeit in dieser Phase des Beschränkungsverfahrens abgeschlossen. Die Dossiereinreicher hatten über 5600 Konsultationskommentare sorgfältig auf relevante Informationen geprüft, darunter fundierte Belege zu gesundheitlichen und ökologischen Bedenken, Verwendungen, Mengen, Emissionen, Alternativen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zusammen mit wissenschaftlichen und Fachpublikationen ergänzen diese Informationen die Grundlage für eine Beschränkung von PFAS. Dabei könnten je nach Sachlage entweder befristete oder unbefristete Ausnahmeregelungen für spezifische Verwendungen gewährt werden. Unbefristete Ausnahmen sollen mit Maßnahmen zur Risikominderung kombiniert werden, die eine vergleichbare Wirksamkeit bei der Emissionsreduktion gewährleisten.

Ausnahmeregelungen für bestimmte PFAS-Anwendungen

Nach Auswertung der eingegangenen Kommentare konnten wir die Bewertung der ursprünglich untersuchten Anwendungsbereiche verbessern und die vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen präzisieren. Dies umfasste auch die Bewertung von übergreifenden Themen, wie der Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen für Gebrauchtwaren, Recycling und Ersatzteile.

Zusätzlich wurden acht weitere Sektoren in das Hintergrunddokument aufgenommen, die im ursprünglichen Anhang-XV-Bericht entweder nicht oder nur unvollständig behandelt wurden. Dazu zählen folgende Anwendungsbereiche: Drucktechnische Anwendungen, Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, sonstige medizinische Anwendungen (die nicht unter die Vorschriften für Arzneimittelwirkstoffe und Medizinprodukte fallen), Sprengstoffe, militärische Anwendungen, technische Textilien sowie breitere industrielle Anwendungen, wie beispielsweise die Verwendung als Lösungsmittel und Katalysatoren in industriellen Prozessen.

EU-Kommission entscheidet über Beschränkung

Die neuen Informationen, die während der Konsultationsphase eingegangen sind, hat zu einer beträchtlichen Erweiterung des Hintergrunddokuments geführt. So ist der Hauptbericht um über 100 Seiten und Anhang E, der sich mit Alternativen sowie ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen befasst, sogar um mehr als 800 Seiten gegenüber dem ursprünglichen Anhang-XV-Bericht von 2023 gewachsen. Dieser enorme Zuwachs an Wissen über PFAS ist ein direktes Ergebnis des laufenden Beschränkungsverfahrens.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) arbeiten derzeit an ihren jeweiligen Stellungnahmen. Grundlage hierfür sind das erweiterte Hintergrunddokument sowie die gesammelten Kommentare aus der Konsultation. Sobald die Stellungnahmen von RAC und SEAC fertiggestellt sind, wird die ECHA sie der Europäischen Kommission vorlegen. Die Kommission wird dann in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten eine endgültige Entscheidung über die Beschränkung treffen. Aktuelle Informationen zum Zeitplan und weiteren Schritten sind auf der Webseite der ECHA zu finden.

Quelle

Umweltbundesamt (09/2025)

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