Seit dem 1. September 2025 ist das neue kombinierte MLA-Zeichen der European co-operation for Accreditation, kurz „EA-Mark“, offiziell verfügbar. Als Unterzeichnerin des multilateralen Abkommens (EA MLA) ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) dazu berechtigt, dieses Zeichen zu nutzen und es ihren Konformitätsbewertungsstellen in Form eines kombinierten EA-DAkkS-Akkreditierungssymbols anzubieten. Akkreditierte Stellen haben ab sofort die Möglichkeit, die Nutzung der EA-Mark unkompliziert zu beantragen, wobei die Ausstellung des Symbols vollständig kostenfrei erfolgt.
EA-Mark als zusätzliches Zeichen für die internationale Anerkennung von DAkkS-Akkreditierungen
Als Unterzeichnerin des multilateralen Abkommens der EA (MLA) bietet die DAkkS ihren akkreditierten Kunden – mit Ausnahme von Biobanken – ab sofort die kostenfreie Nutzung des neuen kombinierten EA-DAkkS-Akkreditierungssymbols an. Dieses Zeichen, das in allen gängigen Bildformaten bereitgestellt wird, dient als sichtbarer Nachweis für die internationale Anerkennung. Es bescheinigt, dass Konformitätsbewertungen nach verlässlichen globalen Standards durchgeführt wurden. Durch den Einsatz des EA-Mark auf Zertifikaten und Berichten wird nicht nur die Transparenz erhöht, sondern auch das Vertrauen in die Leistungen der akkreditierten Stellen nachhaltig gestärkt.
Kostenlose Beantragung des EA-Mark
Die Beantragung des neuen EA-Mark ist nun fester Bestandteil der DAkkS-Verfahren und erfolgt bei Erst- oder Reakkreditierungen sowie Änderungen automatisch. Auch laufende Verfahren profitieren hiervon, da das Symbol unaufgefordert mit dem nächsten Bescheid zugestellt wird. Wer das Zeichen bereits früher einsetzen möchte, kann dies über einen formlosen E-Mail-Antrag bei der DAkkS kostenfrei veranlassen.
Im Rahmen der Beantragung erhalten Sie von der DAkkS auch die Vorgaben zur Nutzung des EA-Mark, welche die Vorgaben aus dem EA-Dokument Supplement 1 to EA-3/01 Rules on the use of EA MLA Mark umsetzen. Diese werden ab sofort als Anlage zu den Lizenzbedingungen geführt.
Nutzung des EA-Mark
Die Verwendung des kombinierten MLA-Zeichens ist grundsätzlich immer dann zulässig, wenn auch das reguläre DAkkS-Akkreditierungssymbol genutzt werden darf. Dabei gilt jedoch die strikte Vorgabe, dass das EA-Mark niemals isoliert, sondern ausschließlich in Verbindung mit dem DAkkS-Symbol erscheinen darf.
Da die Nutzung des neuen Zeichens rein freiwillig ist, stellt die DAkkS ihren akkreditierten Stellen auch weiterhin das gewohnte Symbol ohne den EA-Zusatz zur Verfügung. Mit diesem erweiterten Angebot zielt die DAkkS darauf ab, die internationale Anerkennung der Akkreditierungen deutlicher hervorzuheben und das weltweite Vertrauen in diese Nachweise nachhaltig zu festigen.
Registrierte Länder für das EA-Mark
Das EA-Mark ist nicht in allen Ländern, in denen die DAkkS Akkreditierungsaktivitäten durchführt, registriert. Aus diesem Grund darf das kombinierte MLA-Zeichen von EA und DAkkS aktuell ausschließlich an Konformitätsbewertungsstellen vergeben werden, die in den folgenden Ländern ansässig sind:
Ägypten, Albanien, Algerien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Israel, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Niederlande, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Unterschiede zum kombinierten MRA-Zeichen von ILAC und DAkkS / MLA-Zeichen von IAF und DAkkS
Im Vergleich zu den weltweit verbreiteten ILAC- und IAF-Zeichen bietet das kombinierte EA-DAkkS-Symbol eine deutlich höhere rechtliche Verbindlichkeit. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bewirkt es eine strikte Anerkennungspflicht. Diese führt zu einer faktischen Gleichwertigkeit von Konformitätsbewertungen und sichert damit den freien Warenverkehr sowie den Abbau von Handelshemmnissen. Obwohl die internationalen Symbole globaler ausgerichtet sind, bleibt die inhaltliche Aussagekraft des EA-DAkkS-Zeichens aufgrund dieser rechtlichen Verpflichtung überlegen. Das gilt auch, wenn sich seine besondere Wirkung räumlich auf den EU- und EA-Raum beschränkt.
Kombinierte Verwendung des EA-Mark mit ILAC-DAkkS-Zeichen / IAF-DAkkS-Zeichen
Im Zuge der Fusion von ILAC und IAF zur neuen Dachorganisation Global Accreditation Cooperation Incorporated (GLOBAC) werden die bisherigen Marken ILAC und IAF mittelfristig verschwinden. Aus diesem Grund ist eine Kombination des EA-DAkkS-Zeichens mit den alten Markenzeichen (ILAC/IAF) in einem einzigen Logo nicht vorgesehen. Ein entsprechendes MRA-Zeichen für die neue Organisation GLOBAC existiert bislang noch nicht.
Solange die Organisationen ILAC und IAF jedoch noch offiziell bestehen, ist es den akkreditierten Stellen gestattet, das EA-DAkkS-Zeichen und das ILAC-DAkkS- bzw. IAF-DAkkS-Zeichen nebeneinander auf ihren Ergebnisberichten und Zertifikaten aufzuführen.
Bedeutung und Verwendung des Akkreditierungssymbols
Vorgaben zur Nutzung des EA-Mark
Informationen von EA zum EA-Mark