Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bietet ab sofort Akkreditierungen für Validierungs- und Verifizierungsstellen im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) an. Dies ist ein entscheidender Schritt für Prüfstellen, die künftig Überwachungspläne und Emissionsberichte für sogenannte „graue Emissionen“ zertifizieren möchten. Diese Emissionen entstehen bei der Herstellung bestimmter Waren außerhalb der EU und müssen im Rahmen der EU-Klimapolitik präzise erfasst werden.
Die rechtliche Basis hierfür bildet Artikel 18 der Verordnung (EU) 2023/956, die eine Akkreditierung für CBAM-Prüfstellen verpflichtend vorschreibt. Die operativen Details sind in der delegierten Verordnung (EU) 2025/2551 geregelt .
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Stellen, die die Einhaltung dieser Vorgaben bei Importwaren verifizieren wollen. Ein strategischer Vorteil ergibt sich für Prüfstellen, die bereits im EU-Emissionshandelssystem (ETS) akkreditiert sind. Ihre bestehenden Tätigkeitsbereiche können unter Berücksichtigung der neuen Verordnung angerechnet werden. Maßgeblich dafür sind Artikel 4 sowie Anhang I der Verordnung (EU) 2025/2551.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Interessierte Stellen können ihre Anträge ab sofort einreichen. Die DAkkS legt Wert auf eine vollständige und gebündelte Übermittlung der Unterlagen in einem ZIP-Ordner. Die Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/2551 sind zu beachten.
Mit diesem neuen Angebot sichert die DAkkS die notwendige Qualitätssicherung, um den Import von CO₂-intensiven Gütern transparent und nach europäischem Standard zu bewerten. Sie unterstützt damit die Umsetzung der EU-Klimaziele in der globalen Lieferkette.