Einführung der DAkkS-Kalibriermarke: Stärkung von Qualität, Transparenz und Rechtssicherheit

8. September 2025

Nach intensiver Vorbereitung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt führt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine neue DAkkS-Kalibriermarke ein. Akkreditierte Kalibrierlaboratorien können dieses geschützte Qualitätslabel ab sofort beantragen und zur Kennzeichnung ihrer Kalibrierleistungen nutzen.

Zweck und Anwendungsbereich der DAkkS-Kalibriermarke

Die neu eingeführte DAkkS-Kalibriermarke dient der eindeutigen Kennzeichnung von Kalibrierungen, die unter einer DAkkS-Akkreditierung durchgeführt wurden. Die Marke bezieht sich ausschließlich auf die Kalibrierleistung selbst und nicht auf das kalibrierte Messgerät. Sie kann direkt auf den Geräten oder in Kalibrierscheinen angebracht werden, vorausgesetzt, die Kalibrierung fällt in den Akkreditierungsbereich. Ziel ist es, die Transparenz in der Kalibrierbranche zu erhöhen, Missbrauch zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit von fachgerecht durchgeführten Kalibrierleistungen zu verbessern.

Vorteile für Kalibrierlaboratorien

Mit der Einführung der neuen DAkkS-Kalibriermarke können akkreditierte Kalibrierlaboratorien ihre Leistungen jetzt eindeutig und sichtbar kennzeichnen. Die Marke, die sowohl auf Messgeräten als auch auf Kalibrierscheinen angebracht werden kann, stärkt die Sichtbarkeit hochwertiger metrologischer Dienstleistungen. Sie ermöglicht es Laboratorien, ihre akkreditierte Kompetenz gezielt zu kommunizieren und sich am Markt zu differenzieren.

Der eingetragene Markenschutz stellt sicher, dass nur tatsächlich akkreditierte Leistungen mit dem Label gekennzeichnet werden dürfen. Dadurch wird der Missbrauch oder eine irreführende Nutzung nicht akkreditierter Kennzeichnungen verhindert und der Schutz akkreditierter Kalibrierdienstleistungen insgesamt gestärkt.

Der Beantragungsprozess – papierlos, kostensparend und effizient

Die neue DAkkS-Kalibriermarke kann von akkreditierten Kalibrierlaboratorien ab sofort kostenfrei, freiwillig und unkompliziert beantragt werden. Eine formlose Anfrage per E-Mail genügt. Die Übermittlung der digitalen Bilddateien und der Nutzungsbedingungen erfolgt papierlos, was den Prozess effizient und kostengünstig macht. Die Laboratorien können die erhaltenen Dateien selbst anpassen und auf Etiketten drucken.

Verwendung der Gewährleistungsmarke als Einheit

Die neue DAkkS-Kalibriermarke ist als eingetragene Marke in mehreren Farb- und Schwarz-Weiß-Varianten verfügbar, was eine flexible Anwendung in Form und Größe ermöglicht. Sie darf jedoch niemals allein stehen, sondern muss immer in Verbindung mit den Daten der zugehörigen Kalibrierung verwendet werden. Das vollständige Etikett für das Messgerät muss neben der Marke mindestens die individuellen Registrierungsdaten (das Kalibrierzeichen) der jeweiligen Kalibrierung enthalten. Optionale Elemente sind ein QR-Code und das Datum der nächsten Kalibrierung. Die geschützte Marke darf somit nicht isoliert oder außerhalb des vorgesehenen Etikettenrahmens genutzt werden.

Weitere Informationen und Kontakt

Mit der Einführung der neuen DAkkS-Kalibriermarke bietet die DAkkS einen klaren Mehrwert für Kalibrierlaboratorien und ihre Kundschaft. Die geschützte Marke fördert nicht nur die Qualitätssicherung im Kalibrierwesen, sondern stärkt zugleich Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und fachliche Integrität in diesem sensiblen Bereich technischer Dienstleistungen.
Weitere Informationen zur Beantragung und Verwendung der DAkkS-Kalibriermarke finden Sie auf der Website der DAkkS.

Quelle

Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (09/2025)

Nach oben scrollen