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Freitag, 25. Mai 2012
 
 
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Richtlinie der BÄK im Einvernehmen mit der PTB

Auf Grundlage einer erweiterten Richtlinienkompetenz durch die Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung im Jahre 2002 einerseits sowie den mit Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien seit vielen Jahren gewonnenen Erfahrungen andererseits ist in den letzten drei Jahren in einem weit angelegten und mehrstufigen Konsensverfahren ein neues Konzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen unter Mitwirkung der PTB entwickelt worden.

Das neue Konzept geht über messtechnische Kontrollen mit Hilfe von Kontrollprobenmessungen und deren Bewertung sowie über die Verpflichtung zur Teilnahme an Ringversuchen hinaus. Es bezieht insbesondere die Prä- und Postanalytik sowie die Grundlagen eines Qualitätsmanagements bei laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen ein.

Das Beratungsergebnis wurde im November 2007 vom Vorstand der Bundesärztekammer in Form der neuen "Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen" im Einvernehmen mit der PTB verabschiedet und nun im Deutschen Ärzteblatt (Jg. 105, Heft Nr.5, 15. Februar 2008) veröffentlicht. Sie tritt zum 1.4.2008 mit großzügigen Übergangsregelungen in Kraft (Details nachzulesen in der Veröffentlichung).
Links:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=58989

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.45 (z.Zt. noch die alte Version)

Den ganzen Artikel finden Sie unter:

http://ib.ptb.de/de/org/8/Nachrichten8/2008/gesellschaft/richtlinie.html

Quelle: Physikalisch-Technische Bundesanstalt (03/2008)

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