| Summenparameter und spezifische Einzelstoffanalytik zur Untersuchung von Schwimmbeckenwasser |
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Aus den hohen Besucherzahlen der öffentlichen Bäder ergeben sich besondere Anforderungen an die Wasserqualität in den Schwimm- und Badebecken. Für die hygienische Sicherheit ist im Beckenwasser eine Mindestkonzentration an freiem Chlor (0,3 bis 0,6 mg/L) vorzuhalten, da jeder Badegast eine Vielzahl von z.T. pathogenen Mikroorganismen in das Beckenwasser einträgt. Zusätzlich gelangen mit jedem Badegast etwa 1 bis 1,5g organischer Kohlenstoff (TOC) in Form von Haut, Haaren, Kosmetika und Körperflüssigkeiten in das Schwimmbeckenwasser. Ein Teil dieser Stoffe kann Reaktionen mit dem im Wasser vorliegenden Chlor eingehen und sogenannte Desinfektionsnebenprodukte (DNP) bilden. Chloroform stellt hier den bekanntesten Vertreter der DNP dar, der auch in den höchsten Konzentrationen im Schwimmbeckenwasser enthalten ist. Aufgrund des toxikologischen Potentials sollten weniger als 20µg/L von Chloroform und weiteren chlor- und bromhaltigen Trihalogenmethanverbindungen (THM) im Schwimmbeckenwasser auftreten (DIN 19643). Den ganzen Artikel finden Sie unter http://www.aktuelle-wochenschau.de/woche24/woche24.html Weitere interessante Links zum Thema Analytik finden Sie auf analytik.de.
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