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Freitag, 10. Februar 2012
 
 
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Daten zum CO2-Emissionshandel aus akkreditierten Labors


Pragmatische Regelungen werden erwartet

Anfang 2005 startete der Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase, Anfang 2008 wird er verpflichtend. 30 EU-Staaten (inkl.Beitrittskandidaten) sollen sich an der Börse als zentralem Marktplatz für den Kauf und Verkauf von Emissionsrechten beteiligen. Zunächst werden für 4000 bis 5000 Anlagen und Unternehmen Emissionsrechte zugeteilt. Bei deren Überschreitung greift ein Strafsystem in Höhe von 50 € pro Tonne CO2-Äquivalent (ab 2008 100 €). Überschreitet ein Anlagenbetreiber die Toleranzwerte, so müssen zusätzliche Rechte am Markt erworben werden, um Strafen zu vermeiden. Betreiber, die über Innovationen ihren Ausstoß an Treibhausgasen verringern, können dagegen an der Börse die nicht benötigten Emissionsrechte an der Börse anbieten.

Nunmehr bereiten sich in Deutschland rund 1.750 Unternehmen mit ca. 2.400 Anlagen intensiv auf den Emissionshandel vor.

Hierbei sind die Daten „Kohlenstoffgehalt“ und „Brennwert“ im Gesetz zur Regelung des Handels mit Emissionsrechten verbindlich festgelegt worden als Basis aller Berechnungen, unabhängig von der Art des Brennstoffes. Darüber hinaus wurde gesetzlich festgelegt, dass diese Daten nur dann anerkannt werden, wenn sie von dafür akkreditierten Labors erstellt werden. Dieses betrifft nicht nur die Energieerzeuger, sondern auch andere Großemittenten wie Zementwerke, Kalkbrennereien usw.

Sollen die vorhandenen eigenen analytischen Labors nur für die Messung dieser zwei Parameter akkreditiert werden, sind die meisten Labors mit der Umsetzung der Forderungen finanziell und personell überfordert. Innovative Akkreditierer sollten daher Möglichkeiten aufzeigen und anbieten, wie man hier zu pragmatischen Lösungsansätzen kommen kann.

Darauf spezialisierte Dienstleister im Bereich der Akkreditierungsberatung helfen auch praktisch bei der Einführung und Aufrechterhaltung eines QM-Systems, mit dem die Forderungen kostengünstig erfüllt werden können.

Den Wortlaut des Zuteilungsgesetzes finden Sie auf der Homepage des BMU:
http://www.bmu.de (pdf)

Entscheidung der Kommission vom 29. Januar 2004 zur Festlegung von Leitlinien für Überwachung und Berichterstattung betreffend Treibhausgasemissionen
http://europa.eu.int (pdf)

Weitere interessante Links zur Emission finden Sie unter:
http://www.gut-cert.de/framesets/linkemission.htm

Eine Informationsveranstaltung zum Thema Akkreditierung finden Sie unter:
http://www.klinkner.de

Hilfe bei der Akkreditierung Ihres Labors finden Sie unter:
http://www.klinkner.de/002.html?emission

Quelle: analytik.de

Weitere interessante Links zum Thema Akkrediterung finden Sie in der Rubrik Akkreditierung auf analytik.de

 
 
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