Abkürzung für Principal Investigator (Örtlicher Versuchsleiter): Bezeichnet im GLP-Umfeld diejenige Person, die, im Falle einer Multi-Site-Prüfung, im Auftrag des Prüfleiters bestimmte Verantwortlichkeiten für die ihr übertragenen Phasen von Prüfungen übernimmt. Die Verantwortung des Prüfleiters für die Gesamtleitung der Prüfung kann nicht an den Principal Investigator übertragen werden. Dies schließt die Genehmigung des Prüfplans sowie seiner Änderungen, die Genehmigung des Abschlussberichtes sowie die Verantwortung für die Einhaltung aller anwendbaren Grundsätze der Guten Laborpraxis ein. In der GCP hat der Begriff jedoch eine andere Bedeutung: wenn eine klinische Prüfung von einer Gruppe von Einzelpersonen an einer Prüfstelle durchgeführt wird, kann der verantwortliche Leiter dieser Gruppe als "Verantwortlicher Prüfer" (Principal Investigator, PI) bezeichnet werden.
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