Neues Regeldokument für Zertifizierungsstellen konkretisiert Anwendung der Norm DIN EN ISO/IEC 17065 |
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die neue „Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17065 zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen“ (R-17065) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Für die Verwaltungspraxis konkretisiert die Regel an den erforderlichen Stellen die Zertifizierungsstellen-Norm DIN EN ISO/IEC 17065:2013, die allgemeine Anforderungen an die Kompetenz solcher Zertifizierungsstellen festlegt und als zentrale Grundlage für deren Akkreditierung dient. Die neue Regel präzisiert zudem – ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für Zertifizierungsstellen erforderlich ist – die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Wichtig zu wissen: Die Festlegungen der neuen Regel bauen
unmittelbar auf dem Text der Norm auf. Die Regel wiederholt keine
Norminhalte und verzichtet auf umfassende Erläuterungen, Informationen
oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Norm
selbst ist ein urheberrechtlich geschütztes Dokument, das über den
Beuth-Verlag erworben werden kann. Link zur Regel R-17065
Was ändert sich durch die Regel R-17065?Die
neue Regel R-17065 bringt keine inhaltlichen Änderungen in der
Akkreditierungspraxis mit sich, sondern nimmt notwendige
Konkretisierungen vor. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von
Zertifizierungsstellen ist die Norm selbst.
Anforderungen
internationaler Regeln der Organisationen European Accreditation (EA)
und der International Accreditation Forum (IAF) zur Akkreditierung von
Zertifizierungsstellen, die bisher Bestandteil horizontaler Regeln der
DAkkS waren, wurde in die neue Regel R-17065 übernommen. Dies betrifft
insbesondere die Vorgaben der Dokumente EA-2/15 M zur Akkreditierung
flexibler Geltungsbereiche. Link zum EA-Dokument EA-2/15 M
Die
Kategorien zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs der Akkreditierung
werden zukünftig mit A, B und C bezeichnet und ersetzen die bisherigen
Einstufungen als III, I und II. Inhaltlich sind die neuen und bisherigen
Kategorien nahezu identisch, als einzige Änderung wurde die Kategorie B
im Vergleich zur Kategorie I um eine Aussage ergänzt. Mit den
geänderten Bezeichnungen der Kategorien ist u. a. deutlicher erkennbar,
dass die Kategorien hierarchisch aufeinander aufbauen.
Die
sukzessive Einführung der neuen Kategorisierungsbezeichnungen zur
Flexibilisierung ist ab der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgesehen. Ab
diesem Zeitpunkt und in einer sich anschließenden Übergangsphase gelten
die bisherigen und die neuen Bezeichnungen gleichwertig. Informationen
zur Einführung inkl. Antragsunterlagen und sektoraler Festlegungen
entsprechend der DAkkS-Organisationsstruktur werden rechtzeitig auf der
Internetseite veröffentlicht.
Das DAkkS-RegelwerkMit der
Regel R-17065 stellt die DAkkS den nächsten wesentlichen Baustein ihres
Regelkonzepts vor. Weitere Regeln zu den Basisnormen der verschiedenen
Konformitätsbewertungstätigkeiten sind in Vorbereitung. Auch für diese
Regelentwürfe sind Konsultationen vorgesehen, um den interessierten
Kreisen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu bieten.
Den Artikel finden Sie unter:
https://www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/neues-regeldokument-fuer-zertifizierungsstellen-veroeffentlicht.html
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS (05/2023)
Weitere Informationen: „Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17065 zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen“ (R-17065) Link zum Dokument
"Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen"(R-17011) Link zum Dokument |