DAkkS und DKD verständigen sich auf verlängerte Übergangsregelungen |
Aufgrund der Verlängerung der Harmonisierungsfrist der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 durch die EU-Kommission auf den 30. Juni 2021 haben sich DKD und DAkkS auf eine Verlängerung der Frist zur Rückübertragung des technischen DAkkS-DKD-Regelwerks sowie der Nutzung des DKD Symbols in Kalibrierscheinen entsprechend den Regelungen des Dokuments DAkkS-DKD-5 verständigt.
Das Datum der Zurückziehung der Dokumente DAkkS-DKD-5 und
DAkkS-DKD-5-MB sowie der von der DAkkS veröffentlichten DAkkS-DKD-Regeln
und Leitfäden ist dementsprechend auf den 30. Juni 2021 verlegt worden.
Kalibrierlaboratorien,
die auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 auch nach dem 31.
Dezember 2020 akkreditiert sind, ist somit weiterhin die Nutzung des
DKD-Logos auf ihren Kalibrierscheinen noch erlaubt. Ist im Anhang der
derzeit veröffentlichten Akkreditierungsurkunde eines
Kalibrierlaboratoriums eine DAkkS-DKD Richtlinie oder ein
DAkkS-DKD-Leitfaden als Kalibrierverfahren gelistet, so kann dieses ohne
weiteres nun bis zum Ende der oben genannten Frist angewendet werden.
Details zu den Regelungen in der Übergangsphase bis zum Ende der Harmonisierungsfrist finden Sie hier: https://www.dakks.de/content/europ%C3%A4ische-kommission-verl%C3%A4ngert-%C3%BCbergangszeitraum
Den Artikel finden Sie unter:
https://www.dakks.de/content/dakks-und-dkd-verst%C3%A4ndigen-sich-auf-verl%C3%A4ngerte-%C3%BCbergangsregelungen
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (12/2020) |