Einbeziehung von Eignungsprüfungen in die Akkreditierung (DAkkS Dokument: 71 SD 0 010) |
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Einbeziehung von Eignungsprüfungen in die Akkreditierung (DAkkS Dokument: 71 SD 0 010) – Stufe 2 seit dem 1. April 2014 |
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Seit dem 1. Juli 2013 werden Eignungsprüfungen (Ringversuche) bei der Begutachtung zur Akkreditierung berücksichtigt (Stufe 1), das entsprechende Regeldokument „Einbeziehung von Eignungsprüfungen in die Akkreditierung“ (71 SD 0 010) wurde als Revision am 02.05.2013 veröffentlicht (Harmonisierung der Vorgehensweise bei der Begutachtung von Laboratorien und von Inspektionsstellen im Rahmen der Akkreditierung durch die DAkkS für die Normen: DIN EN ISO/IEC 17025:2005, DIN EN ISO 15189:2013 und DIN EN ISO/IEC 17011:2004).
Seit dem 1. April 2014 wirkt Stufe 2, die beginnende Überprüfung des Eignungsprüfungsplans z. B. die Anmeldungen zu Eignungsprüfungen bei allen Akkreditierungs-Audits.
Ab dem 1. Oktober 2014 erfolgt dann die Prüfung auf vollständige Umsetzung des Eignungsprüfungsplans in Form der Eignungsprüfungstabelle (siehe Abbildung), die Strategie und Planung für 5 Jahre sowie der Umsetzung für das aktuelle und die letzten 2 Jahre beinhalten muss.
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Quelle: Analytika 2014, Vortrag Susanne Kolb, DAkkS Akkreditierung |
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Hinweis: Die Regel fordert mindestens eine erfolgreiche Teilnahme in jedem definiertem Teil-Arbeitsgebiet zwischen Erst- und Reakkreditierung bzw. zwischen 2 Reakkreditierungen (DAkkS online: Neues Regeldokument für Eignungsprüfungen vom 12.04.13). Die verschärften Anforderungen in Stufe 2 anhand einer dokumentierten Eignungsprüfungstabelle sind in folgender Abbildung dargestellt. |
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Quelle: Analytika 2014, Vortrag Susanne Kolb, DAkkS Akkreditierung |
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Bei Nichtbestehen einer Eignungsprüfung muss nicht bei jeder einzelnen Abweichung eines Parameters die DAkkS sofort unterrichtet werden. Auch wird dadurch nicht sofort die Akkreditierung hinfällig. Die DAkkS bestätigt mit der Akkreditierung von Prüfparametern die Kompetenz des Prüflabors und gewährt somit einen notwendigen Vertrauensvorschuss. Dementsprechend müssen Abweichungen innerhalb des nächsten Überwachungstermins korrigiert werden, indem die Abweichungen sorgfältig in der Eignungsprüfungstabelle dokumentiert und begründet sind. Zusätzlich muss in dem Eignungsprüfungsplan einen Ersatztermin definiert (falls möglich) oder anvisiert sein. Bei einem anstehenden DAkkS-Audit muss der Eignungsprüfungsplan vorab der DAkkS mit allen Abweichungen und durchgeführten Korrekturmaßnahmen übersendet worden sein.
Autoren
Dr. Christian Scherling und Susanne Kolb
Klinkner & Partner GmbH
Tel.: +49 (0) 33200 / 52 63 - 16
E-Mail:
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