Rechtssicherheit im Labor - Wer haftet beim Unfall? |
In Laboren sind unterschiedliche komplexe rechtliche Anforderungen zu beachten. Das Arbeitsleben des Laborleiters bzw. der Laborleiterin wird einerseits von Gesetzen, Normen, Richtlinien und anderen Regelwerken bestimmt, andererseits aber auch von der Frage seiner arbeitsrechtlichen Stellung im Labor oder seiner persönlichen Haftung.
In einer Artikelserie in der Zeitschrift „Nachrichten aus der Chemie“ beleuchten PD Dr. Nicole Maas, Klinkner & Partner GmbH und Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach & Gust an Fallbeispielen Regelwerke, die in einem Laborbetrieb zu beachten und einzuhalten sind, und Fallstricke, über die man stolpern kann. Flankierend werden auch fachübergreifende Themen behandelt, denn die Kenntnis der Gesetzestexte allein ist nicht ausreichend, sondern muss um funktionierende Entscheidungs- und Kommunikationswege erweitert werden, damit die Normen und Regelwerke sinnvoll umgesetzt und gelebt werden können.
Zum Auftakt der Serie wird ein Fall aus dem Laboralltag vorgestellt, der die persönliche Haftbarkeit eines Laborleiters beleuchtet.
Den ganzen Artikel finden Sie unter:
http://www.klinkner.de/pdf/fachartikel/FA_rechtssicherheit_3-2011.pdf
Quelle: Klinkner & Partner GmbH / Nachrichten aus der Chemie 59 (03/2011)
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