Werdegang (Stand 11.2009):
Die EU-Verordnung 765/2008 fordert ab 01.01.2010 für jedes Land eine Nationale Akkreditierungsstelle.
Das BMWi trägt die Gesamtverantwortung für den Aufbau der Nationalen Akkreditierungsstelle und hat im August 2009 einen Aufbaustab eingerichtet.
DACH (Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie), DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen) und TGA (Trägergemeinschaft für Akkreditierung) haben sich in 9/2009 zur DGA (Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung) zusammengeschlossen.
Folgende Organisationen haben je einen Vertreter in den Aufbaustab entsandt: AKS (Staatliche Anerkennungsstelle Hannover), BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), BNetzA (Bundesnetzagentur), DGA (je ein Vertreter für DACH, DAP, TGA), DKD (Deutscher Kalibrierdienst) sowie ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik).
Das BMWi hat sich gegen eine Beleihung der DGA entschieden und eine neue Stelle in Form einer GmbH gegründet: die „Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH“ DAKKS (
www.dakks.de), zunächst mit dem Bund als Alleingesellschafter.
Auch die Länder können Anteile an der DAKKS erwerben (bis zu einem Drittel).
Das Personal des DKD (Deutscher Kalibrierdienst) soll in die DAKKS überführt und anschließend die DGA mit der DAKKS verschmolzen (die DGA wird also wieder verschwinden).
Die DAKKS soll 3 Geschäftsstellen haben: Berlin, Braunschweig, Frankfurt.
Die Akkreditierungsregeln sind von Akkreditierungsbeirat zu erstellen und im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Eine neue Gebühren-Verordnung wird erstellt, wobei die Gebühren den Sach- und Personalaufwand decken sollen.
Die Nutzung des Bundesadlers soll in einer eigenen Symbol-Verordnung geregelt werden.
Der DAR (Deutscher Akkreditierungs-Rat) dürfte damit nicht mehr notwendig sein.
Nur die DAKKS wird ab 2010 Akkreditierungen für Labors erteilen dürfen, es ist aber absehbar, dass andere Stellen für sie im Unterauftrag begutachten (z.B. AKS).
Bestehende Akkreditierungen bleiben unberührt und vor dem 01.01.2010 ausgestellte Akkreditierungsurkunden behalten vorläufig ihre Gültigkeit.
Ziele bei der Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle
Die Aktivitäten zur Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle sind an folgenden Zielen ausgerichtet:
Einhaltung der aus der EU-Verordnung Nr. 765/2008, des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) und der ISO/IEC 17011 resultierenden Anforderungen
Nutzung der bestehenden Fachkompetenz, die bereits in den derzeit bestehenden Akkreditierungs- und Anerkennungsstellen vorhanden ist
Sicherstellung der internationalen Anerkennung von Akkreditierungen
Herstellung von Vertrauen in Akkreditierungen, die von der nationalen Akkreditierungsstelle ausgesprochen wurden, teilweise durch behördliche Anerkennungsstellen
Nutzung von Synergien zur Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen, einerseits durch die Akkreditierungsstelle und andererseits durch die behördliche Anerkennungsstelle
Infos zum Aufbau der deutschen nationalen Akkreditierungsstelle
Die Akkreditierung hat in Deutschland eine lange Tradition, die gekennzeichnet ist durch eine Aufteilung in technische Bereiche (Sektoren) als auch durch eine Differenzierung nach verpflichtenden (gesetzlich geregelten) und freiwilligen (privaten) Bereichen. Vor diesem Hintergrund gibt es in Deutschland bislang eine Vielzahl von Akkreditierungsstellen. Der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR), gegründet 1991, ist als Dachorganisation mit Koordinierungsaufgaben betraut. Die unter dem Dach des DAR akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen dürfen das DAR-Symbol nutzen, um auf ihren Akkreditierungsstatus hinzuweisen.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (s. Weiterführende Informationen) müssen die Mitgliedstaaten nun zukünftig eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. Dieser Aufforderung folgend muss in Deutschland bis zum 1. Januar 2010 eine entsprechende Stelle errichtet werden, die die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfüllt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) am 7. August 2009 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland geschaffen worden. Diese soll alle Akkreditierungen gemäß EU-Verordnung Nr. 765/2008 durchführen. Es werden intensive Anstrengungen unternommen, um bis Ende 2009 eine privatrechtlich organisierte Akkreditierungsstelle zu errichten, welche die Anforderungen gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung 765/2008, der ISO/IEC 17011 und des AkkStelleG erfüllt und als nationale Akkreditierungsstelle beliehen werden kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) trägt die Gesamtverantwortung für den Aufbau dieser nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland und hat unmittelbar nach Inkrafttreten des AkkStelleG im August 2009 mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen. Hierzu wurde im BMWi ein Aufbaustab eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.dakks.de