Richtlinie 2006/121/EG zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung eines Europäischen Amtes für chemische Stoffe
Ab sofort steht Ihnen "Teil B: Registrierungsdossier – Arbeiten mit IUCLID" unseres Leitfadens zur Registrierung 2018 unter REACH zum Download zur Verfügung. In dem nun vorliegenden Teil B wird detailliert der Umgang mit der Software-Anwendung IUCLID, sowie das Erstellen, Prüfen und abschließende Einreichen eines Registrierungsdossiers bei der ECHA beschrieben.
Da das Erstellen eines Registrierungsdossiers viel
Zeit in Anspruch nimmt, sollten sich Betriebe am besten ab sofort mit
der Registrierung 2018 unter REACH
befassen. Die vorliegenden Leitfäden Teil A und Teil B helfen, einen
registrierungspflichtigen Stoff, der in einem Mengenbereich unter 10
Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert wird, zu registrieren.
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REACH-Anpassungsgesetz (Entwurf) Das Bundesumweltministerium hat Anfang Oktober 2007 die Anhörung der Länder und Verbände zum Entwurf eines REACH-Anpassungsgesetzes eingeleitet. Länder und Verbände haben bis zum 9. November 2007 Gelegenheit, sich schriftlich zu dem Gesetzentwurf zu äußern.
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REACH - Schnittstellen zum Abfallrecht REACH enthält eine Reihe von Schnittstellen zum Abfallrecht. Abfall im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie ist dabei von vielen REACH-Pflichten ausgenommen. Nebenprodukte oder Sekundärstoffe aus Herstellungs- und Recyclingprozessen die nicht mehr dem Abfallrecht unterliegen, müssen die vollen Anforderungen der REACH-VO erfüllen.
Kommissionsentwurf zur GHS-Verordnung Mit dem weltweit harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (Globally Harmonised System of classification and labelling of substances and mixtures – GHS), das im Juli 2003 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen förmlich verabschiedet wurde, sollen weltweit einheitliche Kriterien für die Einstufung von Chemikalien nach ihrer Gefährlichkeit und die entsprechende Kommunikation der Gefahren mittels Kennzeichnung eingeführt werden, um so den verantwortungsbewussten Umgang damit zu fördern.
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IUCLID Download-Seite Sammlung wichtiger aktueller Dokumente zum Download, u.a. auch zu REACH
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Guidance Documents Technische Leitfäden (TGDs aus den REACH Implementation Projects: RIPs) sind über die Website der Europäischen Chemikalienagentur abrufbar.
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Charakterisierung von nanoskaligen Eigenschaften chemischer Stoffe als Grundlage für die Regulierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Die vorliegende Literaturarbeit zeigt auf, inwiefern die in der Verordnung 440/2008 EG enthaltenen Prüfnachweise für Nanomaterialien anwendbar sind. In einem ersten Teil werden die verschiedenen verwendeten Begriffe für Nanomaterialien erklärt und die Klassifizierung der Nanomaterialien erläutert. Daran schließen sich die Beschreibung der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Nanomaterialien und die Charakterisierbarkeit der Nanoskaligkeit mit den in der Verordnung 440/2008 genannten Prüfmethoden an. Im letzten Teil werden die relevanten Eigenschaften von Nanomaterialien aus Sicht internationaler Institutionen beschrieben und die möglichen Bestimmungsmethoden aufgeführt. Abschließend wird analysiert, welche vorhandenen Prüfmethoden der Verordnung 440/2008 auf Nanomaterialien anwendbar sind und welche weiteren Eigenschaften im Rahmen einer Regulierung der Nanomaterialien geprüft werden sollten.
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Gefahrstoffe: Wegen REACH wird TRGS 220 zur Bekanntmachung 220 Die TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) überarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als „Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220“ veröffentlicht.