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Häufig gestellte Fragen zu REACH Stand 01. März 2011. Die Fragen und Antworten des pdf-Dokumentes basieren auf vorausgegangenen spezifischen Fragestellungen, die im Rahmen der Umsetzung der REACH-Verordnung bei der nationalen Auskunftsstelle eingegangen sind und deren Antworten, die zwischen den Korrespondenten der nationalen Helpdesks der Mitgliedstaaten, Vertretern der Europäischen Kommission und der Europäischen Chemikalienagentur und nationalen Behörden abgestimmt wurden. |
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GESTIS-Stoffdatenbank Die GESTIS-Stoffdatenbank enthält Informationen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen am Arbeitsplatz (Datenbestand: ca. 8.000 Stoffe), wie z.B. die Wirkungen der Stoffe auf den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen im Gefahrenfall (deutsch und englische Sprachversion). |
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Gefahrstoffe im Griff Die Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW bietet auf diesem Portal Links und Informationen u.a. zu Gefahrstoff-Datenbanken, Sicherheitsdatenblättern, Ersatzstoffen / Ersatzverfahren und Betriebsanweisungen. |
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Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL) Die GDL ist ein Recherchesystem, das Stoffinformationen sammelt und zur Verfügung stellt. Das Ziel von GDL-public ist, Bürgerinnen und Bürger, die nicht über chemische Vorkenntnisse verfügen, über gefährliche bzw. umweltrelevante Stoffe zu informieren, über Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen aufzuklären sowie Sicherheitsmaßnahmen darzulegen. |
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Europäische Datenbank kommerzieller Altstoffe (EINECS) Das Europaen chemical Substances Information System (ESIS) beinhaltet auch eine deutsche Version der Europäischen Datenbank kommerzieller Altstoffe (EINECS), welche allgemeine Auskunft über chemische Stoffe, zum Beispiel Name der Substanz, chemische Formel, EINECS Nummer und CAS Nummer gibt. Momentan enthält die EINECS-Datenbank Informationen von über 100.000 chemischer Stoffe. |
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Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Die Agentur mit Sitz in Helsinki wird die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe verwalten, um ein einheitliches Verfahren innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Diese so genannten REACH-Verfahren sollen für zusätzliche Informationen über chemische Stoffe sorgen, damit diese sicher verwendet werden und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie erhalten bleibt. |
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Die komplette Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. |
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Chemikalienverordnung REACH und Arbeitsschutz Neben einem allgemeinen Überblick geben diese Seiten insbesondere Informationen und Hilfen zu REACH mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz. Für detailliertere Fragen werden weiterführende Links angeboten. - Vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz - BGIA |
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ChemGuide und MedPharmGuide Die Spezialsuchmaschinen ChemGuide und MedPharmGuide aus dem FIZ CHEMIE Berlin liefern wertvolles Ausgangsmaterial für die Beschaffung qualitativ hochwertiger, wissenschaftlich ermittelter Daten und Fakten zur Toxizität chemischer Stoffe - aber auch zu jeder anderen fachlich relevanten Fragestellung im Umfeld von REACh. |
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BfR-Forschungsprojekt zeigt: Datengrundlage vieler REACH-Registrierungsdossiers muss vervollständigt werden Das europäische Chemikaliengesetz REACH sieht vor, dass Chemikalien in der Europäischen Union (EU) nur verwendet werden dürfen, wenn das von ihnen ausgehende Risiko angemessen beherrscht wird. Um dies zu gewährleisten, müssen von Herstellern und Importeuren alle Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit einem Registrierungsdossier angemeldet werden. Für Substanzen, die in großen Mengen verwendet werden, d. h. mit einer Jahresproduktion von 1000 Tonnen und mehr, verlangt REACH, dass die Hersteller oder Importeure in einem Registrierungsdossier u. a. eine Vielzahl von toxikologischen Daten zusammentragen. In einer Risikobewertung müssen sie darüber hinaus nachweisen, dass die Verwendung ihrer Stoffe sicher ist. |
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REACH und die Schweiz Kurze Zusammenfassung auf der Homepage des Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Schweiz. |
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