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Österreichischer REACH-Helpdesk Der österreichische REACH-Helpdesk möchte Ihnen helfen, sich mit den Vorschriften zu REACH und CLP vertraut zu machen und bietet Hilfestellungen an, um Ihre Verpflichtungen zu identifizieren. |
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Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung REACH, streng zu regulieren. |
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Verbraucher-Auskunftsrechte zu Stoffen in Erzeugnissen
Der Verbraucher hat durch REACH erstmals ein Auskunftsrecht zu SVHC-Kandidatenstoffen (besonders besorgniserregende Stoffe) in Erzeugnissen. Der Verbraucher kann beim Lieferanten nachfragen, ob und, wenn ja, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind. Der Lieferant hat den Verbraucher innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber zu informieren, wenn die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. |
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SVHC in Erzeugnissen sicher im Griff Das EU Chemikalienrecht „REACH“ verlangt bei Erzeugnissen aller Art erstmalig von den Herstellern und Importeuren, dass besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte SVHC – Substances of Very High Concern) deklariert werden. |
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REACH: Das neue Chemikaliengesetz für Europa REACh - Portal des BUND mit Informationen zu den Gesetzen und Forderungen des BUND. |
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REACH-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH"
Mit der Broschüre REACH-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren einen Überblick über Maßnahmen, die verschiedene Akteure jetzt in Angriff nehmen müssen. Neben den REACH-Verpflichtungen kommen auf Hersteller und Importeure einige Meldepflichten im Rahmen der CLP-Verordnung zu. Die Broschüre geht auf Pflichten in Zusammenhang mit der Registrierung, der Zulassung oder Beschränkung von Stoffen und der CLP-Verordnung ein. Darüber hinaus geht die Broschüre kurz auf Meldepflichten durch die CLP-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ein und stellt die Leitfäden der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Handlungshilfen bei der Umsetzung vor. Ein Glossar und Hinweise auf nützliche Adressen im Internet runden die Broschüre ab. |
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REACH-Info 7 "Die sozioökonomische Analyse" Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren jetzt die neue REACH-Info 7 "Die sozioökonomische Analyse" veröffentlicht. Die Broschüre beschäftigt sich mit der Folgenabschätzung und dem Risikomanagement unter REACH. Die darin behandelte sozioökonomische Analyse unter REACH ist eine Methode, um Risiken für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt durch chemische Stoffe, aber auch deren wirtschaftlichen Nutzen zu bewerten. Dazu stellt REACH-Info 7 eine Auswahl zentraler Methoden und Bearbeitungsschritte vor. |
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REACH-Info 6: Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler
Im Falle von Erzeugnissen treten unter der REACH-Verordnung insbesondere Fragen zur Abgrenzung des Erzeugnisbegriffs gegenüber dem Stoff- bzw. Gemischbegriff auf. Darüber hinaus haben die Firmen, die Erzeugnisse herstellen oder liefern, Informationspflichten gegenüber ihren Abnehmern, die Weiterverarbeiter, Händler, Anwender der Erzeugnisse oder Verbraucher sein können. In bestimmten Fällen ergeben sich auch Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Die vorliegende Broschüre informiert über diese verschiedenen Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der REACH-Verordnung und gibt eine Reihe von Antworten auf die Frage, wann ein Objekt ein Stoff/Gemisch, wann ein Erzeugnis ist. Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler 1. Auflage. Dortmund, 2009. (Quartbroschüre: REACH-Info, REACH-Info 6), ISBN: 978-3-88261-663-7, 33 Seiten, Papier, PDF-Datei Link zum Volltext (PDF-Datei, 526 KB) |
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REACH-Info 5: Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH Die Broschüre beleuchtet die Rolle des nachgeschalteten Anwenders. Wie sehen dessen Verpflichtungen aus? Wie sollte der Informationsfluss innerhalb der Lieferkette gestaltet sein, damit ein sicherer Umgang gewährleistet ist? Was darf der nachgeschaltete Anwender von Herstellern und Importeuren erwarten? 34-seitiges PDF-Dokument. |
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REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren Die vorliegende Broschüre möchte Sie über die Verpflichtungen informieren, die unter REACH im Falle der Herstellung und des Imports von Polymeren auf Sie zukommen. Sie finden anhand von Beispielen Antworten auf Fragen wie: Was ist ein Polymer unter REACH? Was sind Monomere und sonstige Reaktanten und wie werden diese registriert? |
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REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung Erleichterungen und Ausnahmen, die REACH für chemische Zwischenprodukte und für Forschungs- und Entwicklungschemikalien unter bestimmten Bedingungen vorsieht. REACH-Info 2 soll Ihnen Hilfestellung leisten und Sicherheit bei der Entscheidungsfindung geben, ob die Ausnahmebestimmungen auf Ihre Stoffe zutreffen. |
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REACH-Info 1: Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH Die vorliegende Broschüre soll generell über Anforderungen informieren, die durch REACH auf ein Unternehmen zukommen können. Sie dient als Auftakt für ein umfassendes Informationsangebot und gibt Hinweise für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, wie sie schon jetzt mit der Vorbereitung auf REACH beginnen können und welche Anforderungen im weiteren Verlauf der Umsetzung von REACH auf sie zukommen werden. |
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REACH-Info 11: Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz
Diese Broschüre soll eine Handlungshilfe für die Expositionsabschätzung für Arbeitsplätze unter REACH sein. Hierbei wird die Abschätzung nach dem "tiered approach" (gestufter Ansatz) mittels geeigneter Expositionsmodelle, die für die Erstellung von Expositionsszenarien unter REACH verwendet werden, dargestellt.
Um den Verpflichtungen, die durch REACH auferlegt werden,
nachzukommen, ist es in verschiedenen Verfahren erforderlich, eine
Aussage über die Exposition gegenüber Chemikalien zu treffen. Je nach
Chemikalie und Anwendung gilt dies für die Umwelt und die menschliche
Gesundheit.
Ziel dieser Broschüre ist es, eine Hilfestellung für den Einstieg in
die Expositionsabschätzung für Arbeitsplätze unter REACH zu geben.
REACH: Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz. 1. Auflage. Dortmund: 2014. (Quartbroschüre: REACH-Info, REACH-Info 11) ISBN: 978-3-88261-018-5, 72 Seiten, Papier, PDF-Datei
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REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH Die zehnte Broschüre der Reihe "REACH-Info" beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders Besorgnis erregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Schwerpunkt von "REACH-Info 10 – die Zulassung unter REACH" liegt auf dem Zulassungsantrag selbst. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegebene Broschüre gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die Antragstellung. Zudem zeigt sie auch auf, wie Einfluss auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe genommen werden kann. |
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REACH-Helpdesk desBundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung Informationsportal zu REACH des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) |
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REACH services: ReachCentrum Viele praktische Hinweise zu REACH |
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REACH Info 4: Neustoffe unter REACH anmelden Das vierte REACH-Info geht auf die Anmeldung von Neustoffen ein. Neustoffe sind chemische Stoffe, die nicht im Altstoffverzeichnis der Europäischen Gemeinschaften (EINECS) gelistet sind. REACH-Info 4 informiert über den Übergang von Neustoffanmeldungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. |
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REACH Info Portal des Umweltbundesamtes, mit vielen Hintergrundinformationen |
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OEKOpro-Chemikaliendatenbank Die OEKOpro-Chemikaliendatenbank enthält branchen- und produktbezogene Informationen sowie chemische, physikalische, toxikologische und ökologische Daten zu etwa 7.000 Chemikalien (deutsch, englische und französische Sprachversion). |
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Neuer REACH-CLP-Biozid Helpdesk Der REACH-CLP Helpdesk
bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird
am 1. September um das Thema Biozide erweitert. Denn dann löst die
Verordnung Nr. 528/2012 der EU die bislang gültige Biozid-Richtlinie ab. Der erweiterte Helpdesk unterstützt unter dem neuen Namen "REACH-CLP-Biozid Helpdesk" vor allem kleine und mittlere Unternehmen die Fragen zu Industriechemikalien oder zu Bioziden stellen wollen. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist eine gemeinsame nationale Auskunftsstelle zur REACH-, CLP- und zur neuen Biozid-Verordnung. Alle drei EU-weit
geltenden Verordnungen haben das Ziel, Mensch und Umwelt vor Gefahren
und Risiken zu schützen, die von Chemikalien ausgehen können.
Die REACH-Verordnung regelt den sicheren Umgang mit Industriechemikalien in Europa. Die CLP-Verordnung
ist Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen. Die neue Biozid-Verordnung schließlich regelt den
Umgang mit Produkten, die gegen Schädlinge wie Insekten oder Ratten,
aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden. Sie ermöglicht
gegenüber der bisher gültigen Richtlinie neue Zulassungsverfahren wie
zum Beispiel Unionszulassungen, die für die gesamte Europäische Union
gelten werden. Das vereinfachte Verfahren für Biozid-Produkte mit einem
günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist geändert worden, außerdem
erfasst die Verordnung nun auch mit Bioziden behandelte Waren und vor
Ort hergestellte Biozide.
Der neue REACH-CLP-Biozid Helpdesk
stellt sich vom 5. bis 8. November den Besuchern der Messe "A+A" in
Düsseldorf vor. Am Stand D 56 der BAuA in Halle 10 gibt das Helpdesk-Team aktuelle Informationen zu den drei Verordnungen und hält Vorträge zum Thema "Chemikalien sicher verwenden".
Der Helpdesk ist darüber hinaus telefonisch zu erreichen unter 0231 9071-2971. |
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Neue Studie zur Datenverfügbarkeit unter REACH 58 Prozent von 1.814 Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode verfehlen mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen, 17 Prozent sogar zwei oder mehr. Nur ein Dossier ist vollständig anforderungskonform. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
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Neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP Die richtige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist die wichtigste Grundlage für ihre sichere Verwendung - sowohl für Hersteller und Lieferanten als auch für Beschäftigte und Verbraucher. Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) jetzt eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. |
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Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig. |
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IUCLID 5 Die Datenbanksoftware IUCLID 5 muss für die Registrierung der Stoffe unter REACH durch Hersteller, Importeure und Alleinvertreter und für andere Programme genutzt werden. Sie kann auch für die Vorregistrierung genutzt werden. Neben dem Programm selbst unter "GET IUCLID" sind unter "GET SUPPORT" die Dokumentation, ein Trainingsprogramm, Referenzsubstanzen, das EG-Stoffinventar, usw. verfügbar. Die Software kann erst nach Überprüfung des Lizenzabkommens heruntergeladen werden. |
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Infotherm Mit Infotherm® bietet FIZ CHEMIE Berlin eine der weltweit größten Datenbanken mit thermophysikalischen Eigenschaften an. In der hochwertigen Informationsquelle sind thermophysikalische Kenngrößen von rund 7400 Reinstoffen und etwa 29.000 Gemischen gespeichert. Sie können mit bis zu 150 Stoffeigenschaften verknüpft werden, zum Beispiel mit Siedepunkten, PVT-Verhalten, Phasengleichgewichten, Transport- oder Oberflächeneigenschaften. |
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